Ihr Wohngebäude liegt knapp außerhalb der dargestellten Gebiete, Sie möchten aber dennoch wissen, ob Sie unser Lärmschutzprogramm eventuell doch in Anspruch nehmen können? Dann sprechen Sie uns an. Liegt beispielsweise ein Wohnhaus knapp außerhalb des Tagschutzgebiets, können die Eigentümer unter Umständen dennoch eine Erstattung baulicher Lärmschutzmaßnahmen erhalten, wenn sie per Einzelgutachten nachweisen, dass das vorgegebene Schutzziel nicht erreicht wird. Die Kosten für das Gutachten tragen zunächst allerdings die Antragsteller. Bestätigt das Gutachten, dass das Schutzziel nicht erreicht wird, übernimmt der Flughafen nach Antragstellung die Kosten des Gutachtens sowie die notwendigen Leistungen für Lärmschutzmaßnahmen.
Für weitere Details zum Einzelfallgutachten wenden Sie sich bitte an das Airport Bürgerbüro.