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Das Antragsverfahren
  1. Grundsätzlich können nur Eigentümer einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen stellen. Mieter, Pächter, Nießbraucher haben selbst keinen Anspruch, sondern sollten sich mit dem jeweiligen Wohnungseigentümer in Verbindung setzen und diesen bitten, einen Antrag zu stellen. Die Mitarbeiter des Airport Bürgerbüros helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an.
  2. Bitte kontrollieren Sie anhand der Straßenliste, in welchen Erstattungsgebieten Ihre Immobilie liegt. Als weitere Antragsberechtigung muss die Baugenehmigung geprüft werden. Haben Sie oder der Voreigentümer schon Zuschüsse des Flughafens erhalten, besteht ggf. noch ein Anspruch auf Nacherstattung.
  3. Die Anträge für die einzelnen Erstattungsgebiete erhalten Sie im Airport Bürgerbüro (Tel. 0211 421 23366) oder auf der Website des Flughafens unter www.duesseldorf-international.de / Nachbar Flughafen/ Lärmschutz.
  4. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und legen Sie alle angeforderten Nachweise für die einzelnen Antragsverfahren (in Kopie) bei.

Den vom Eigentümer unterschriebenen Antrag mit sämtlichen Unterlagen senden Sie bitte an die auf den jeweiligen Anträgen genannte Adresse. Sie können Ihren Antrag auch gern persönlich im Airport Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abgeben.
Antragseingang und -prüfung
Nach Erhalt Ihres Antrages bestätigen wir den Eingang. Ist Ihr Antrag vollständig, wird Ihnen schriftlich ein Ortstermin zur Besichtigung Ihres Wohnobjekts und Aufnahme der technischen Daten vorgeschlagen.
Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen
Für Lärmschutzmaßnahmen im Tagschutzgebiet erhalten Sie eine Erstattungsmitteilung: Sie nennt die Höhe der Erstattung und wird nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien für Ihr Wohnobjekt erstellt. Jetzt können Sie einen Ausführungsbetrieb Ihrer Wahl mit der Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen beauftragen (eine unverbindliche Liste über mögliche in Frage kommende Firmen ist im Airport-Bürgerbüro erhältlich).

Für den Einbau der Schalldämmlüfter wird Ihr Antrag nach Prüfung an eine Fachfirma weitergeleitet.
Abnahme und Kostenerstattung
Bitte informieren Sie uns umgehend, sobald die Lärmschutzmaßnahmen in Ihrem Wohngebäude abgeschlossen sind. Anschließend erfolgt die Abnahme und Protokollierung der Lärmschutzmaßnahmen durch unsere Mitarbeiter (Vorlage der Prüfzeugnisse). Danach wird der in der Erstattungsmitteilung zugesagte Betrag angewiesen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es auf Grund der zahlreichen Anträge zu Wartezeiten bei der Abwicklung kommen kann.