- Grundsätzlich können nur Eigentümer einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen stellen. Mieter, Pächter, Nießbraucher haben selbst keinen Anspruch, sondern sollten sich mit dem jeweiligen Wohnungseigentümer in Verbindung setzen und diesen bitten, einen Antrag zu stellen. Die Mitarbeiter des Airport Bürgerbüros helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an.
- Bitte kontrollieren Sie anhand der Straßenliste, in welchen Erstattungsgebieten Ihre Immobilie liegt. Als weitere Antragsberechtigung muss die Baugenehmigung geprüft werden. Haben Sie oder der Voreigentümer schon Zuschüsse des Flughafens erhalten, besteht ggf. noch ein Anspruch auf Nacherstattung.
- Die Anträge für die einzelnen Erstattungsgebiete erhalten Sie im Airport Bürgerbüro (Tel. 0211 421 23366) oder auf der Website des Flughafens unter www.duesseldorf-international.de / Nachbar Flughafen/ Lärmschutz.
- Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und legen Sie alle angeforderten Nachweise für die einzelnen Antragsverfahren (in Kopie) bei.
Den vom Eigentümer unterschriebenen Antrag mit sämtlichen Unterlagen senden Sie bitte an die auf den jeweiligen Anträgen genannte Adresse. Sie können Ihren Antrag auch gern persönlich im Airport Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abgeben.